Voraussetzungen für eine Steinschlagreparatur
- Ein Überblick über
reparable Schadensbilder
- Im Fernsichtfeld (Skizze)
des Fahrers sind Reparaturen grundsätzlich verboten! Das
Fernsichtfeld im PKW ist ausgehend von der Lenkradmitte als 29
cm breiter Streifen definiert, der nach oben und unten durch das
Scheibenwischerfeld begrenzt wird.
- Die Reparatur muß umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt
werden, da sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz in die
Schadstelle eingedrungen sein darf. Eingedrungene Feuchtigkeit
und Verschmutzung führen zu einem schlechten Reparaturergebnis.
Schützen Sie die Einschlagsstelle durch ein Steinschlagpflaster
oder einen Tesastreifen.
- Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche
repariert werden. Innenscheibe und die Kunststoffzwischenfolie
dürfen keine Schäden aufweisen.
- Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm
keinesfalls überschreiten!
- Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen
nicht länger als 50mm sein und dürfen nicht am Scheibenrand
enden.
Wir reparieren Ihren Glasschaden auch gern vor Ort.
Rufen Sie uns an: 0700 00 724 633
Oder vereinbaren Sie einen Termin.
Und wann ist ein Komplettaustausch nötig?
Zum einen, wenn obige Bedingungen nicht erfüllt sind. Zum anderen,
wenn die Scheibe verschlissen ist - denn kleinste Glasausbrüche
die durch das Auftreffen von feinen Sandkörnchen entstehen,
können durch diese Verfahren nicht beseitigt werden.
Näheres erfahren Sie hier.
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